Postadresse zur Bestellung des Rechts zur Verwertung von Foto-Bildern von Skulpturen von Jakob Probst  (©  Rolf Wirz  -  rowicus.ch):
   

 

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Aufruf betreffend Rechtsnachfolge im Urheberrecht zwecks Ermöglichung einer wissenschaftlicher Aufarbeitung des Werks von Jakob Probst!

  

Im Dezember 2011 hat der Unterzeichnende festgestellt, dass sein Großonkel und Bildhauer Jakob Probst in der Öffentlichkeit quasi in die Vergessenheit versunken ist. Wenigen Kunstwissenschaftlern, meist nur solche aus der älteren Generation, war Probst noch bekannt und auch ein Begriff. Literatur zu ihm gab es außer einigen Ausstellungskatalogen, welche nur in wenigen Bibliotheken vorhanden waren, praktisch keine. Abgesehen von einigen Artikeln in den Baselbieter Heimatblättern und in Heimatbüchern, leider meist nur von Heimatfreunden gelesen. Und diese interessierten sich noch mehr leider nicht für Kunst. Einmal nur war ein Buch über Probst erschienen, "das Buch!", welches jedoch in nur wenigen nummerierten Exemplaren herausgegeben worden war, von einer Galerie statt von einem Verlag, für die kulturell oberen Fünftausend, im Dezember erhältlich noch in zwei bis drei Antiquariaten, im Januar dann schon wieder ausverkauft. In der Öffentlichkeit standen einige Werke von Probst, doch oft nicht angeschrieben und teils schon teilweise zerfallen. An eine Restaurierung dachte oft niemand. Es handelte sich da sowieso um "figürliches Zeug". Geld für einen Vergessenen hatte niemand. Und Wunder geschahen nicht. Viele Museen besaßen Werke von Probst, doch meist schon saßen sie auf ihnen, diese tief unter ihnen, im Keller eingelagert, statt ausgestellt. Die alten Götter waren sowieso gestorben. Das Latein und das Griechische von dem sich die Götter noch genährt hatten, war weitgehend abgeschafft, trotz Nietzsche. Nach seinem Tod, jenem Probsts, 1966, hatte man im Tessin eine Werkversteigerung veranstaltet. Dann war der Vorrat aufgebraucht. Ausverkauft. Kein Geschäft mehr, keine Ware mehr da. Keine Preisbildung mehr. Kein Interesse mehr, da ja nichts mehr zu kaufen da war. Was im Atelier in Genf noch an Gips-Modellen herumstand, wurde dann unter Anteilnahme der lokalen Presse in die von Probst verlassene Heimatgemeinde Reigoldswil transportiert und dort zu einem kleinen Teil in einheimisch modernen Räumen ausgestellt. Der größte Teil jedoch ward wie Ramsch, Abfall oder Requisiten in meist extrem ungeeigneten Lagerräumen zusammen mit anderen auf den Estrich entsorgten Dingen eingelagert, im Winter auch mit dem Salzvorrat für die Strassen. Vom dort gestapelten Gips hat jemand dann Teile abgeschnitten und nach Weissnichtwohin transportiert, abtransportiert. Die Todeszelle für die Kunst. Eine Buchführung für diese so verlassen einsam gelassenen Werke, wie man es einem ordentlichen Künstler schuldig wäre, blieb, wenn überhaupt eine solche je noch gemacht worden war, der Öffentlichkeit und damit der Forschung verborgen. Wem die Sache einmal zufällig vor die Augen kam, dem blieb die Spucke weg beim Anblick dieses Meeres der Traurigkeit. Man rühmte oberbieterisch den Erhalt einiger Modelle und verschwieg die ungleich größere Zahl der dem Verfall Preisgegebenen. So wurde der einst berühmteste, am meisten bewunderte, mit allen nur erdenklichen Ehren bedeckte, an Ruhm mehrfach größte Bildhauer der größten Schweiz nach kurzen Jahren zum Unbekannten: Voilà die Transsubstantiation des Goldes. Denn dieses Gold hatte keine Lobby, doch in der Umgebung zu viele Magier. Er, der Künstler, lobte sich den Besitz eine engere Familie, die die Kunst der Kunst überlassen hatte, welche aber nur für Probst wichtig gewesen war - als Kunst. Man labte sich nur an ihren Früchten und tat nichts zu ihrem Erhalt. Man baute kein Museum. Man betrieb für den nun Gestorbenen kein Marketing mehr. Man hatte für Restaurationen kein Geld. Und die Mauer, in der er liegt, hat keinen Sims zur Hingabe von Blumen. Die in Stein bemeißelte Schrift soll reichen. Alleine der Name, so wie beim großen Fritz. Doch man liebte es in seiner Generation, und auch noch in der Folgenden, zu sagen, Probst sei einer von ihnen, von uns gewesen. Um selbst auch etwas größer zu wirken, als man so war - nur so. Und nun, im Dezember 2011, findet man im Wikipedia nicht einmal einen Artikel zum Stichwort "Jakob Probst, Bildhauer". Ja, wer wollte denn auch einen solchen Artikel schreiben über jemanden, zu dem man fast nichts mehr weiß?

Tatsächlich haben die Lexika bis heute nur sehr karg über Probst berichtet. Nur in seinem Heimatkanton und in seiner Heimatgemeinde waren Informationen zu ihm ins Internet gestellt worden. Natürlich mit einigen eingeborenen Sachfehlern, denn man wusste ja auch dort kaum etwas über ihn. Nur wenige Autoren hatten sich zu seinen Lebzeiten die Zeit genommen, um über diesen komischen, wie man wusste überaus talentierten, jedoch scheuen, zurückgezogenen Kauz zu berichten. Er ging den Menschen aus dem Wege - und die Menschen gingen ihm auch aus dem Wege. Er konnte Grosses, tat viel und wurde in seiner anderen Welt, der der Heroen, der Helden, der Ästhetik, des Genius, hier drüben kaum wahrgenommen. Wie soll das nur ändern - und soll es, darf es, nicht noch ganz so enden?

Probst hatte keine eigenen leiblichen Nachkommen. Nur eine Adoptivtochter, wie berichtet wird. Seine Frau, die er in hohem Alter noch geheiratet hatte, muss vermutlich infolge der Zahl der Jahre längst gestorben sein. Man sagt, sie sei vorher in die Ostschweiz gezogen. Und ob ihre Tochter noch lebt, das wissen vielleicht die Zivilstandsregister. Doch diese sagen es nicht - nicht mehr. Datenschutz  heute! Ja, heute bleibt es dem Verwandten untersagt, über die früher dafür geschaffenen Register die andern Verwandten zu finden. Soweit haben wir es nun gebracht. Man müsste von Haus zu Haus gehen, läuten, fragen. So kommt man nicht weit. Die Vermutung liegt nahe, dass infolge des Alters auch die erwähnte Tochter gestorben ist und dass diese keine Nachkommen hat, denn solche sind nie irgendwo erwähnt worden. Speziell haben sie das Werk von Probst verkommen lassen, achtungslos. Denn sonst wäre der heutige Zustand sehr viel anders. Vielleicht so wie bei Picasso-oder-so.

Ein Hauptgrund des Übels scheint darin zu liegen, dass Probsts Werk nach seinem Tod - und auch vorher nicht - nie wissenschaftlich verlässlich aufgearbeitet worden ist. Es wurde nicht aufgearbeitet, weil man zu wenig von ihm wusste. Ja wo waren denn seine Werke überall in der Welt verstreut? Und man wusste es nicht, weil Probsts Werk nie aufgearbeitet oder richtig nachgeführt worden war. Eine erste Liste mit Lücken und Drücken, jene von Max Tüller, erschien erst 1940, nachdem er- Probst, erstmals an der Biennale in Venedig ausstellen durfte. Das war auch während dem Krieg ein Anlass, zu dem man aufschauen konnte - hochschauen musste. Und eine zweite Liste, wieder jene von Max Tüller, erschien 1960, zu seinem - Probsts - achtzigstem Geburtstag. Danach erschien keine Liste mehr, dafür eine Beschreibung einiger Hauptwerke,  wiederum von Max Tüller. Und wer hat sich sonst noch für die Sache interessiert oder sogar Arbeit darin investiert? Sicher viele, doch niemand mit wissenschaftlichem Erfolg. Ein Teufelskreis. Es gibt keine Liste, weil man nichts weiß. Und man weiß nichts, weil es keine Liste gibt. Weil nicht ein anderer für einem etwas lohnlos tut. Ein Teufelskreis, aus dem einige noch durch Werkabfuhr profitiert haben müssten. Denn wo sind die vielen Werke geblieben? Gips, Blech oder nur Gips und Blech - und nichts dahinter - innen gar hohl - schön bis zum Hals - dann abgeschnitten? 

Das soll nun ändern. Der Schlendrian ist des Fortschritts Feind, schon unten bei den Füssen. Seit dem Ende des zweiten Weltkrieges existieren die Haager Konventionen zum Kulturgüterschutz. Sie sind auch in der Schweiz gültig: Eine Art Menschenrechte für die Kultur als Wurzeln der Identität der Menschen. Als Mensch kann man nicht gut leben ohne solche Wurzeln - oder man wurde als Sklave verkauft und hat nach Vorschrift zu leben, gegen die Menschenrechte, die heute fast allen als außerordentlich achtenswert, heilig so wie verehrungswürdig gelten. Es muss eine wissenschaftliche Aufarbeitung her - muss! Das geschieht an Forschungsinstituten. Und solche dürfen heute keine Werkfotos publizieren ohne die Besitzer der Urheberrechte zu kennen. Und die Besitzer im Falle Probst sind vielleicht verstorben. Oder sie lassen sich dank Datenschutz nicht mehr orten. Sie leben irgendwo, unbekannt, fern von dem, was Probst jetzt braucht. Vielleicht haben sie auch keine Ahnung davon. Und man kann es ihnen, weil ferne, unbekannt, auch nicht sagen.

Um dem Andenken an Jakob Probst und der ihm zustehenden Achtung aus diesem Teufelskreis wieder hinaus zu helfen, ihn in alten Ehren wieder einzusetzen gebührend seinem Werke, hat der Unterzeichnende jetzt auf die Anregung einer wissenschaftlichen Forschungsstelle hin einen Entschluss gefasst: Als einer der nächsten noch lebenden Blutverwandten, Rechtsnachfolger der Schwester von Probsts Mutter und so in Ermangelung noch näherer bekannter oder erreichbarer Rechtsnachfolger Probsts zu ihm, übernimmt er, der Unterzeichnende, die Einzelrechtsnachfolge (Singularsukzession) des Urheberrechts von seinem Großonkel Jakob Probst zu dessen bildhauerischen Werken in jenem Fall, in dem sich niemand anders mit erwiesener höherer Berechtigung als dazu mehr berechtigt meldet, damit es den wissenschaftlichen Instituten erlaubt sein und ermöglicht werden kann, Bildmaterial zu Probsts Werken auf ihren Webseiten aufzuschalten, um so die für die Aufarbeitung des Werks notwendige wissenschaftliche Kommunikation überhaupt zu ermöglichen. Dies solange sich niemand mit höherer Berechtigung als dazu mehr berechtigt meldet und daraus kein persönlicher Nutzen oder Schaden entstehen könnte. Persönlicher Nutzen oder Schaden aus der Sache werden begründet durch das Ziel der Aufarbeitung von Probsts Werk abgelehnt. Einzig will der Unterzeichnende fortan darüber wachen, dass niemand unerlaubt in werkschädigender Weise Duplikaten von einzelnen Werken herstellt und verkauft und dass zu Jakob Probsts Werken auch Jakob Probst selbst als Urheber und Künstler genannt oder das Werk damit bezeichnet wird, soweit die Möglichkeiten des Unterzeichnenden ein solches Unterfangen erlauben. Der Unterzeichnende schränkt die Übernahme der genannten Rechtsnachfolge außerdem auf die ihm zugänglichen Bereiche ein, namentlich den Bereich der Publikation von Bildmaterial, solange für ihn kein für ihn gesichertes Wissen über die tatsächliche Urheberschaft von Werken besteht, welche heute ohne für ihn beweiskräftige Unterlagen Jakob Probst zugeschrieben werden.

Falls sich wider alle Erfahrungen und Erwartungen trotzdem mehr berechtigte Rechtsnachfolger finden, so bittet der  Unterzeichnende diese Mehrberechtigten, ihm ihre Identität und die notwendige legitimierende Beweiskette sofort zu melden, damit der  Unterzeichnende von seiner aus der Not der Sache heraus geborenen Position quasi-automatisch zurücktreten kann, um diese an den mehr berechtigten Rechtsnachfolger zu übergeben, welcher dann wiederum im Sinne der Haager Konventionen zu amten hat, ansonst er sich am Recht schuldig macht.

 

Im April 2012

Rolf W. Wirz-Depierre

Prof. für math. Fächer an der BFH

(Adresse siehe oben)