Jakob Probst, Pomona 1 (1926) und 2 (um oder kurz nach 1926) (ev. auch Bäuerin 1930 (?) oder Amazone 1934 (?)), Privatbesitz, RegioTri.CH

  

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©  Rolf Wirz 2012  -  rowicus.ch

        

Pomona 1: Bilder 1 bis 3, Bronze.

Pomona 2: Bilder 4 bis 9, Terra Cotta (ca. 1.2 m groß). Der Kopf ist vergleichbar mit dem Kopf im ägyptischen Stil (Portrait von M.T.S.)  von 1925.  Daher ist die Datierung der Pomona 2 um oder etwas nach 1926 wohl die wahrscheinlichste.

Zwischen Pomona 1 und 2 existieren Unterschiede in der Haartracht und den Proportionen (Formabweichungen).

Pomona 1 steht oder stand angeblich in der Region ZH. Pomona 2 stand in der Regio Dreiland, wo sie laut Vertrag als Leihgabe an eine öffentliche Institution zwecks Dauerausstellung weitergereicht worden war (momentaner Standort heute unbekannt, beding durch die besonderen Umstände). Es existiert noch eine etwas abstrakter gehaltene Pomona 3  aus Terra Cotta (Standort: Region Ostschweiz, dem Autor bekannt auf der Grundlage von Fotomaterial, das bei Gelegenheit und genügend vorhandener notwendiger Zeit einmal veröffentlicht werden wird), welche angeblich ein Mehrfaches der Größe von Pomona 2 aufweist.

Bildnachweis siehe unten.

            

 
  
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Fotos mit Canon PowerShot A2100 IS - Blende/ Brennweite automatisch.

Bei einigen Fotos ist das Bild oder die Umgebung des Kunstwerks elektronisch nachbearbeitet worden.

Gelinkte Bilder in Länge und Breite je auf 35 % reduziert, aufgehellt bei Bedarf, erstellt um 1982. Letzte Änderung dieser Seite am: 14.11.2015 .

 

Bildnachweis: Die Bilder 1 bis 3 stammen aus einer im Umkreis von Probst entstandenen privaten Dokumentation von Zeichnungen und unbeschrifteten Ausschnitten aus Zeitschriften und Printmedien wie etwa Ausstellungskataloge. Bilder 1 und 3 sind vermutlich Nachzeichnungen nach bekannten, ehemals erschienenen Bildern in Ausstellungskatalogen oder andern Publikationen. Bild 3 scheint eine unveränderte Probeaufnahme zu sein. Bild 4 ist um 1982 entstanden, als die Figur als Leihgabe aus dem Besitz eines Einwohners der Kantonshauptstatt öffentlich in einem Altersheim ausgestellt war (Bild aus einem Album des letzten legalisierten Leihnehmers, Fotograf unbekannt). Die Bilder 5 bis 9 sind Farbstudien zu Bild 4 vom Juli 2012. Die Figur auf Bild 4 war anlässlich einer Probst-Ausstellung 1989 noch auf einer Zusatzliste zum Ausstellungskatalog als zu besichtigendes Objekt in einer dort bezeichneten öffentlichen Institution vermerkt. Seither haben die Besitzer keine Nachricht mehr vom Ort des  Verbleibs ihrer als vertraglich gesicherte Leihgabe deponierten Figur mehr erhalten. Man muss heute auch in dieser Sache von einem erst kürzlich entdeckten, von einem "Verwirrspiel" begleiteten mutmaßlichen Diebstahl ausgehen - wenn auch leider, ach leidet leider wie immer der Leider: Nicht nur die Kultur längs solch einer Spur. Nach Auskunft der Amtsnachfolger des Leihnehmers sei eine gewisse bekannte, inzwischen verstorbene Persönlichkeit aus dem kantonalen Anhängerkreis von Probst eines Tages mit einem Lastwagen vorgefahren und hätte die Figur "abgeholt", einfach so. Das heisst, er  hätte die Figur aufgeladen und sei damit weggefahren. Andere behaupten, eine mit dem Altersheim verbundene Person hätte den betreffenden Lastwagenbenutzer zur Abholung der Figur aufgefordert, weil sie nackt sei und daher nicht öffentlich aufgestellt werden dürfe, mindestens nicht in diesem Altersheim. Man hätte die Figur in diesem Falle allerdings auch verdeckt in den Keller stellen und bei Gelegenheit dem Leihgeber wieder zurückgeben können. Zur Entfernung einer nicht mehr genehmen Figur ist nicht unbedingt ein Diebstahl das probate und legale Mittel, insbesondere dann, wenn jemand noch vorgibt, als Amtsperson und damit im Auftrag des Staates zu handeln.

  

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