Berufsbildung, Berufsmaturität, Fachhochschulen

Information, Gesetze, Verordnungen, Lehrpläne

Art. 4 Kernaufgaben

1  Die Berner Fachhochschule erhöht mit ihrem Studienangebot, mit Forschung und Entwicklung sowie mit Dienstleistungen den Bildungswert und dadurch die Wertschöpfung im Kanton.

2  Sie bereitet durch praxisorientierte Studiengänge auf berufliche Tätigkeiten vor, welche die Anwendung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern.

3  Sie vermittelt den Studierenden Allgemeinbildung sowie grundlegendes Wissen und befähigt sie insbesondere,
a

in ihrer beruflichen Tätigkeit selbstständig oder innerhalb einer Gruppe Methoden zur Problemlösung zu entwickeln und anzuwenden,

b

die berufliche Tätigkeit nach den neuesten Erkenntnissen und Entwicklungen in Wissenschaft und Praxis auszuüben,

c

Führungsaufgaben wahrzunehmen sowie sich erfolgreich zu verständigen,

d

ganzheitlich und fächerübergreifend zu denken und zu handeln,

e

soziale Verantwortung und Verantwortung für die Erhaltung der Umwelt und der Lebensgrundlagen des Menschen zu übernehmen.

4  Sie ergänzt die Studiengänge durch ein Angebot an Weiterbildungsveranstaltungen  [Fassung vom 8. 9. 2004].

5  Sie führt anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durch. Sie sichert damit die Verbindung zu Wissenschaft und Praxis und integriert die Ergebnisse in die Lehre.

6  Sie erbringt Dienstleistungen für Dritte.